Pressemitteilung vom 10.03.2007
(offener Brief von Jusos, JuLis, Grüner Jugend, linker Jugend und Junges Freiburg)
Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte und sehr geehrte Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte,
aufgrund von 500 Millionen Euro Schulden, einem strukturell defizitären Haushalt und anlässlich der aktuellen Haushaltsberatung haben wir, die Freiburger Jugendparteiorganisationen, uns zusammengetan, um die gegenwärtigen Strukturen der Stadt Freiburg kritisch und ohne Tabus zu hinterfragen.
Wir begrüßen daher die von der „Projektgruppe Verwaltungsreform“ erzielten Ergebnisse (Synergieeffekte durch Zusammenlegung von Ämtern,…), sind jedoch der Auffassung, dass mit dem Thema Ortschaftsverfassung ein Bereich bisher nicht in diesem Sinne grundsätzlich hinterfragt wurde, bei dem es nicht nur um viel Geld, sondern vor allem um eine gravierende Ungleichbehandlung geht:
Freiburg besteht heute aus 27 Stadtteilen (siehe Anlage 1), hiervon sind 16 ehemals eigenständige Gemeinden, die im Laufe der Zeit in die Stadt Freiburg eingemeindet wurden (siehe Anlage 2). In 8 der 17 eingemeindeten Stadtteile ist durch die im Rahmen dieser Eingemeindungen geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen eine Ortschaftsverfassung und darauf beruhend Ortschaftsräte, Ortsvorsteher und Ortschaftsverwaltungen eingeführt worden (siehe §§ 67ff. GemO und §§ 16-19 Hauptsatzung der Stadt Freiburg i. Br.).
Wie der Name ’Eingliederungsvereinbarung’ bereits deutlich macht, handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Eingliederung der ehemals eigenständigen Gemeinden in die neu entstandene Gemeinschaftsgemeinde, deren Daseinsberechtigung folglich mit dem (erfolgreichen) Abschluss der Eingliederung endet.
Dass dies damals so beabsichtigt war, wird in § 4 Abs. 5 der Eingliederungsvereinbarungen von Lehen, Opfingen und Waltershofen deutlich, indem eine Aufhebung der Ortschaftsverfassung 10 Jahre nach der Eingemeindung vorgesehen ist:
„(…)Der Gemeinderat der Stadt Freiburg i. Br. wird im 10.Jahr nach erfolgter Eingliederung für den Stadtteil Freiburg-… eine Bürgerversammlung (…) anberaumen, in der zu erörtern ist, ob die Ortschaftsverfassung für den Stadtteil Freiburg-… beibehalten oder aufgehoben werden soll.“
Nun liegen die Eingemeindungen schon fast 40 Jahre zurück, also lange bevor unsere Generation überhaupt geboren wurde, und eine erfolgreiche Eingliederung hat in der Zwischenzeit unstrittig stattgefunden. Für uns Jugendliche ist es daher überhaupt keine Frage mehr, ob wir beispielsweise aus Lehen oder Littenweiler kommen, denn wir fühlen uns schlicht alle als Freiburger.
Daher erscheint es uns angebracht, diese Sonderbehandlung der 8 gegenüber den restlichen 19 Stadtteilen im Lichte des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit zu hinterfragen.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Alternative vorsieht, eine Bezirksverfassung für die gesamte Stadt einzuführen (siehe §§ 64ff. GemO), auf deren Grundlage dann wiederum Bezirksbeiräte, Bezirksvorsteher und örtliche Verwaltungen eingerichtet werden können, die den Ortschaftsräten, Ortsvorstehern und Ortschaftsverwaltungen entsprechen (siehe § 65 Abs. 4 GemO). Was die Anzahl (eventuell 8 bis 12) und den Zuschnitt (eventuell je 3 Stadtteile) der Bezirke anbelangt, wollen wir der Debatte zum jetzigen Zeitpunkt mit konkreteren Vorschlägen nicht vorweg greifen.
Durch die Einführung einer Bezirksverfassung würde die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Freiburger Stadtteile beendet, denn durch die Bezirksbeiräte bestünde für alle 27 und nicht nur 8 Stadtteile die Möglichkeit aktiv an der Stadtpolitik mitzuwirken. Somit wäre eine gerechtere Verwirklichung von Bürgerbeteiligung in Freiburg möglich.
Wir fühlen uns in unserer Auffassung, dass die Bezirksverfassung gegenüber der Ortschaftsverfassung die vorzugswürdige und vor allem die zeitgemäße Lösung ist, dadurch bestätigt, dass fast alle anderen großen Städte in Baden-Württemberg (Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Heilbronn, Ludwigsburg,…) diesen Weg bereits gewählt haben.
Man könnte nun einwenden, dass sich schwerlich etwas einsparen lässt, wenn man das eine (Ortschaftsräte) durch das andere (Bezirksbeiräte) ersetzt. Dies ist insoweit auch zutreffend, denn die Kosten für die Bezirksbeiräte dürften je nach ihrer Anzahl, denen der Ortschaftsräte entsprechen. Doch der Knackpunkt in finanzieller Hinsicht liegt nicht bei den Räten, sondern bei den Verwaltungen, denn diese machen mit jährlichen Kosten von mehr als 2,7 Mio. Euro (siehe Haushaltsplan DHH 2007/2008 UA 1.0201 bis 1.0208) den weit überwiegenden Anteil diesbezüglich aus.
Vor dem Hintergrund von immer weiter fortschreitenden Möglichkeiten Behördengänge per Internet, Fax und Telefon zu erledigen, der hervorragenden Anbindungen aller Stadtteile durch den ÖPNV und der Tatsache, dass die meisten Freiburger sich sowieso häufig in der Innenstadt aufhalten, sei es, weil sie dort arbeiten, ins Theater gehen oder ähnliches, ist die weitere Notwendigkeit von Ortschaftsverwaltungen zumindest in dem bestehenden Umfang für uns mehr als fraglich.
Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass es möglich ist, wesentlich kostengünstiger und dennoch in einem ausreichenden Maße die Versorgung durch einen dezentralen Bürgerservice sicherzustellen. Ziel ist allerdings, dies in allen Stadtteilen die am Rand der Stadt liegen und nicht nur denen mit Ortschaftsverfassungen anzubieten. Man könnte zum Beispiel zwei MitarbeiterInnen vom Bürgeramt abstellen, die wöchentlich abwechselnd durch diese Stadteile touren.
Unser Vorschlag lässt sich also folgendermaßen zusammenfassen: Erstens Bürgerbeteiligung für alle, statt für wenige und zweitens ausreichenden Bürgerservice für alle, anstelle von zuviel Bürgerservice für wenige!
Mit freundlichen Grüssen,
gez. Kai-Achim Klare (JuSos), Hartmut Hanke (JuLis), Jeremy Theunissen (Grüne Jugend), Gregory Mohlberg (linke Jugend), Florian Braune (Junges Freiburg)
Freiburger Stadtteile
Freiburger Stadtteile
Die Stadtbezirke von Freiburg im Breisgau sind nach einem dreistelligen Nummerncode eingeteilt. Die beiden ersten Ziffern stehen dabei für den Stadtteil. So hat die Altstadt beispielsweise die Nummer 110 und besteht aus zwei Unterbezirken (111 und 112).
110 Altstadt (Freiburg)
111 Altstadt-Mitte
112 Altstadt-Ring
120 Neuburg (Freiburg)
210 Herdern (eingemeindet 1457, ohne Ortschaftsverfassung)
211 Herdern-Süd
212 Herdern-Nord
220 Zähringen (eingemeindet 1906, ohne Ortschaftsverfassung)
230 Brühl
231 Brühl-Güterbahnhof
232 Brühl-Industriegebiet
240 Hochdorf (eingemeindet 1.9.1973, mit Ortschaftsverfassung)
310 Waldsee
320 Littenweiler (eingemeindet 1914, ohne Ortschaftsverfassung)
330 Ebnet (eingemeindet 1.7.1974, mit Ortschaftsverfassung)
340 Kappel (eingemeindet 1.7.1974, mit Ortschaftsverfassung)
410 Oberau
420 Wiehre (eingemeindet 1826, ohne Ortschaftsverfassung)
421 Oberwiehre
422 Mittelwiehre
423 Unterwiehre-Nord
424 Unterwiehre-Süd
430 Günterstal (eingemeindet 1890, ohne Ortschaftsverfassung)
510 Stühlinger
511 Stühlinger-Beurbarung
512 Stühlinger-Eschholz
513 Alt-Stühlinger
520 Mooswald
521 Mooswald-West
522 Mooswald-Ost
530 Betzenhausen (eingemeindet 1908, ohne Ortschaftsverfassung)
531 Betzenhausen-Bischofslinde
532 Alt-Betzenhausen
540 Landwasser
550 Lehen (eingemeindet 1.9.1971, mit Ortschaftsverfassung, Aufhebung nach 10 Jahren vorgesehen)
560 Waltershofen (eingemeindet 1.7.1972, mit Ortschaftsverfassung, Aufhebung nach 10 Jahren vorgesehen)
570 Mundenhof (eingemeindet 1.1.1978, ohne Ortschaftsverfassung)
610 Haslach (eingemeindet 1890, ohne Ortschaftsverfassung)
611 Haslach-Egerten
612 Haslach-Gartenstadt
613 Haslach-Schildacker
614 Haslach-Haid
620 St. Georgen (eingemeindet 1938, ohne Ortschaftsverfassung)
621 St. Georgen-Nord
622 St. Georgen-Süd
630 Opfingen (eingemeindet 1.12.1971, mit Ortschaftsverfassung, Aufhebung nach 10 Jahren vorgesehen)
640 Tiengen (eingemeindet 1.1.1973, mit Ortschaftsverfassung)
650 Munzingen (eingemeindet 1.7.1973, mit Ortschaftsverfassung)
660 Weingarten
670 Rieselfeld