11. Dezember 2007
„Jugendliche Opfer werden wie Kinder behandelt, jugendliche Täter wie Erwachsene“ - dieser Satz stammt von Helmut Graupner (Präsident des Rechtskomitees Lambda und österreichisches Mitglied der EU-Experten-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung) und er bezieht sich auf einen Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung diese Woche verabschieden will. Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt. Demnach würden bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten und selbst die „Bravo“ müsste bangen, da auch Aufklärungsartikel künftig strafbar sein könnten.
Bisher setzt "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Doch nach Justizministerin Zypries' Gesetz machen sich demnächst bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener. Ein 17jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein erotisches Foto macht und für sich aufbewahrt, wäre künftig wegen Kinderpornographie strafbar. So schreibt auch Dietmar Hipp auf Spiegel-Online : „Bald kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet - oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen an hat.“
Und auch in der Opposition bildet sich großer Widerstand, so meint Jörg van Essen (FDP), dass der Gesetzentwurf die Balance "zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch" verlasse.
So sehr die Absicht dieses Entwurfs durchaus zu begrüßen ist, nämlich eine wirksamere Bekämpfung der Kinderpornographie und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, muss doch ganz klar gesagt werden, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf weit über dieses Ziel hinaus schießt und eine Sexualmoral gesetzlich verankern will, die man bestenfalls aus den Fünfziger Jahren kennt.
Derweil bezweifeln Juristen auch, ob der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist, da Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel ist und somit die eigenen Kompetenzen überschritten hätte. So kann man der Bundesregierung nur den Rat weitergeben, den auch Dietmar Hipp parat hat „einfach nicht umsetzen“!!
Also ich finde es richtig,
Also ich finde es richtig, dass Oper mit Samthandschuhen angegriffen werden und mit den Tätern hart ins Gericht gegangen wird. Unsere Gesetzgebung ist sowieso viel zu lasch was Verbrechen an Menschen angeht. Da gehören viel härtere Strafen her. Aber dass auf sexuellen Kontakt zwischen Minderjährigen so überzogen reagiert wird, finde ich lächerlich. In Amerika ist ja sogar ein Junge verhaftet worden, der seiner kleinen Schwester bloß beim Pinkeln zugeschaut hatte. Das ist absurd. Man sollte sich lieber um die wirklich wichtigen Dinge kümmern wie die Aufklärung potentieller Opfer, die schon in der Grundschule anfangen sollte.
Nachdem ich bereits den
Nachdem ich bereits den Spiegel-Artikel gelesen hatte, gabs für mich nicht viel Neues... Schade, hätte mir eine differenziertere oder persönlichere Stellungnahme von dir gewünscht.
Sabine
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Überzogene Ermittlungen vermeiden http://www.stern.de/blog/57_so_ists_recht/archive/1381_berzogene_ermittl...
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