13. Januar 2008

Fragen zur Organspende

Organspende – ein heikles Thema, etwas, worüber viele Menschen selbst mit ihren nächsten Verwandten und Freunden oft nicht gerne sprechen.

Fakt ist: Dass Organspende Leben rettet, ist kein bloßer Slogan – und es gibt immer noch viel zu wenig Spenderorgane, um alle jene zu versorgen, deren Krankheiten durch eine Transplantation geheilt oder wenigstens gelindert werden könnten.

Warum das so ist? Vielleicht sind viele Leute immer noch nicht ausreichend über diese Möglichkeit informiert, viele wollen sich auch mit dieser Frage nicht auseinandersetzen, weil dies bedeuten würde, an den eigenen Tod denken zu müssen – und viele wollen schlicht nicht, dass ihnen ihre Organe entnommen werden. Diese Meinung ist zu respektieren, ebenso, wie jede Entscheidung zu diesem heiklen Thema respektiert werden muss, da es eine reine Gewissensentscheidung ist.

In Großbritannien, wo eine extrem niedrige Spendebereitschaft verzeichnet wird und ebenfalls die Zustimmungslösung – wie in Deutschland – gesetzlich verankert ist, wird derzeit über eine Änderung des entsprechenden Gesetzes hin zur Widerspruchslösung diskutiert. Das würde heißen, dass jeder potenzieller Spender ist; wenn man dies nicht möchte, muss man explizit schriftlich widersprechen. Dies müsste dann aber auf jeden Fall respektiert werden. Diese Lösung haben bereits einige europäische Länder gewählt, darunter Luxemburg, Österreich, Polen und Spanien. Weitere Staaten praktizieren das Modell der erweiterten Widerspruchslösung, bei der auch ein Widerspruch der Angehörigen gegen eine Organentnahme als bindend angesehen werden muss. Diese Regelung gilt beispielsweise in Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen und Schweden.

Kritisiert wird und wurde an diesen Modellen, dass auf diese Weise das Recht auf Selbstbestimmungverletzt würde. Der Staat habe nicht das Recht, die Menschen in einer solchen persönlichen Frage zu bevormunden.

Das ist auch eine Argumentation, die einem Liberalen zunächst einleuchtet. Allerdings muss man sich eines vor Augen führen: Man geht davon aus, dass Kranke im Durchschnitt 6-8 Jahre auf der Warteliste stehen, bis ein passendes Organ gefunden wird. Viele Menschen versterben während dieser Zeit. Nur etwa 17% der Organspender haben ihre Bereitschaft zu Lebzeiten per Ausweis deutlich gemacht; bei den anderen haben die Angehörigen nach dem Tod zugestimmt. Dies zeigt, dass sich recht wenige Menschen zu Lebzeiten mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzen. Eine Widerspruchslösung würde jedenfalls die Menschen sensibilisieren, und wahrscheinlich würde die große Mehrheit einer Spende nicht widersprechen.

Dies setzt natürlich voraus, dass die bisher sehr strengen Regelungen in Deutschland, die vor Organhandel und vorzeitiger Organentnahme (beispielsweise, dass lebenserhaltende Maßnahmen frühzeitig eingestellt werden, um Organe entnehmen zu können) schützen, beibehalten werden.

Für uns Liberale würde es sich auf jeden Fall lohnen, über dieses Thema nachzudenken – und zwar sollte man auch die Widerspruchslösung bedenken. Jeder kann ja jederzeit einen Widerspruch formulieren (und sich natürlich jederzeit wieder umentscheiden), wodurch die Selbstbestimmung gewahrt bliebe. Auf jeden Fall würde man zahlreichen Menschen dazu verhelfen, wieder ein besseres Leben führen zu können.

Widerspruchsregelung ist gruselig

Die Widerspruchslösung bringt mit sich, dass Menschen, die sich nie mit dem Thema beschäftigt haben, aber trotzdem gar nicht spenden wollen, gegen ihren Willen zu Organspendern werden. Das allein genügt mir, um eine solche Regelung für indiskutabel zu halten. Der liberale Ansatz ist meiner Meinung nach, dass wir eine Kampagne fahren sollten, die die Wichtigkeit des Organspendens in den Vordergrund stellt und an die Vernunft apelliert. Die Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe zu geben, sollte so selbstverständlich werden wie Blutspenden. Die Organe jedes Bürgers im Zweifel zu Staatseigentum zu erklären ist zwar in der Sache her eine Lösung, aus liberaler Sicht aber schlicht gruselig.

Ich sehe das ganz ähnlich

Ich sehe das ganz ähnlich wie mein "Vorredner" gehe sogar noch ein Stück weiter. Ich würde einen staatlich überwachten Organhandel befürworten. Niere und die Teilleberspende sind heute unter Verwandten und engen Freunden zulässig. Nicht aber an unbekannte Dritte. Die Frage ob es gegen die Ethik verstößt, jemandem mit einer Niere zu helfen und dafür finanziellen Ausgleich zu bekommen muss ich für mich ganz klar mit Nein beantworten. Der illegale Organhandel der derzeit existiert ist unmenschlich und muss bekämpft werden, dort nutzt man die katastrophale Lebenssituation der Menschen systematisch aus mit teils verheerenden Folgen. Deswegen muss dem illegalen Organhandel ein staatlich überwachter Organhandel entgegengesetzt werden, die Kassen könnten beispielsweise entsprechende Preise festsetzen welche dem Spender zugute kommen, dies würde die Zahl der Spender erheblich erhöhen und zu einer Sättigung des Marktes beitragen. So würde eine Win - Win Situation entstehen und gleichezit würde damit dem illegalen Organhandel die Grundlage entzogen.

Individuelle Freiheit vs. überragendes Allgemeingut?

Die Frage, die hier angeblich diskutiert wird, soll wohl sein: Ist ein staatliche verordneter Zwang zum Widerspruch mit der persönlichen Freiheit, oder um die ganz große Kuh zu schlachten, mit der Würde des Einzelnen vereinbar? Darüber kann man sicher trefflich streiten. Muss man aber nicht. Stattdessen kann man auch überlegen, welche Freiheit bei einer Widerspruchslösung hier denn eigentlich eingeschränkt wird: Nicht die Freiheit an sich zu entscheiden, auch nicht die Freiheit zu entscheiden, wie man will. Eingeschränkt wird nur- sofern man denn nicht spenden will - die eigene Bequemlichkeit, die Freiheit, sich nicht zu entscheiden. Der Zangscharakter der Maßnahme besteht darin, sich vom bequem Couchplatz zu erheben und eine Widerspruchserklärung auszufüllen. Ist das ein Stück "Freiheitsentzug"? Natürlich. Der einzelne Bürger wird dazu gezwungen, sich 15 oder 20 Minuten mit einem Problem auseinander zu setzen, dass ihn selbst zunächst einmal nicht angeht. Doch was steht dem Gegenüber? Das Überleben einer Vielzahl von Menschen, von Müttern, Vätern und unter Umständen auch Kindern. Ist dieses Gemeingut, das Retten von Menschenleben, 20 Minuten "Freiheitsentzug" wert? Das ist sicherlich eine Wertungsfrage. Möge jeder selbst entscheiden...

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