Änderung Landessatzung §22

Der Landeskongress möge beschließen:

Änderung Landessatzung §22 [Landesarbeitskreise]

Die Landessatzung der Jungen Liberalen Baden-Württemberg wird in folgenden Punkten geändert:

§22 Absatz 3 der Landessatzung wird ergänzt durch einen Satz 2:

Beschlussfassende Sitzungen eines Landesarbeitskreises sind im Verband zwei Wochen vorher auf der Internetseite des Landesverbandes bekanntzugeben.

§ 22 Absatz 5 Satz 3 („Lehnt der Landesarbeitskreis...“) wird ersetzt durch:

Lehnt der Landesarbeitskreis einen an ihn verwiesenen Antrag ab oder nimmt er ihn an, so hat er das dem Vorstand und dem Antragsteller gegenüber schriftlich zu begründen. Ändert er einen Antrag, so hat er ihn dem Landeskongress zum Beschluss vorzulegen. Der Landesarbeitskreis hat dem Landeskongress über die Anträge zu berichten.

Begründung:

a) zu Absatz 3

Bisher sieht die Satzung keine Notwendigkeit der Bekanntgabe von Landesarbeitskreis-Sitzungen vor. Sitzungen von einem Landesarbeitskreis (LAK) sollten allerdings zumindest dann, wenn Beschlüsse gefasst werden, möglichst vielen Mitgliedern bekannt sein, da in ihnen (im Idealfall) programmatische Detailarbeit des Verbandes stattfinden sollte.

b) zu Absatz 5

Die Änderung dient zur Klarstellung der konkreten Befugnisse und Aufgaben eines LAK bezüglich der an ihn verwiesenen Anträge.