Für eine liberale Politik der inneren Sicherheit
Präambel
Liberale Politik der inneren Sicherheit versteht Sicherheit als Staatsziel. Sicherheit bedeutet die Aufgabe des Staates, die grundrechtlich verbürgten Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Dabei geht es insbesondere um die Grundrechte auf Würde, Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Ziel liberaler Politik der inneren Sicherheit ist damit die Sicherheit des Einzelnen im Recht.
Der Staat konstituiert den Schutzraum des Rechts. Aufgabe einer Politik der inneren Sicherheit ist daher auch der Staatsschutz, um den Schutzraum des Rechts für den Einzelnen zu erhalten. Staatsschutz heißt dabei nicht allein der Schutz staatlicher Souveränität, sondern vor allem der Schutz des demokratischen Rechtsstaats. Gefahren für die Sicherheit des Einzelnen im Recht gehen dabei sowohl von privater als auch von staatlicher Seite aus. Eine Politik, die das Staatsziel Sicherheit ernst nimmt, findet ihre Grenzen daher bei unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte und die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaats.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist der Einzelne einer Reihe privater Gefahren ausgesetzt, deren Ursachen und Wirkungen nicht an Staatsgrenzen Halt machen. Um dem Staatsziel Sicherheit nachzukommen, muss der Staat darauf geeignete Antworten finden. Der in SPD und Union vorherrschenden konservativen Politik der inneren Sicherheit ist dies bislang nicht gelungen. In ihrem hilf- und maßlosen Aktionismus gefährdet sie stattdessen die Grundrechte und den demokratischen Rechtsstaat – also den Schutzraum des Rechts, den es eigentlich zu schützen gilt.
Langfristig stellt eine solche konservative Politik der inneren Sicherheit nicht nur eine Gefahr für den Rechtsstaat als solchen dar, sondern auch für seinen demokratischen Charakter. Die garantierten Grundrechte des Einzelnen sind die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Indem die konservative Sicherheitspolitik die freiheitliche Ordnung zersetzt, erfüllt sie zugleich das politische Ziel islamistischer Terroristen. Angesichts dieser gravierenden Fehlentwicklung braucht es eine liberale Politik der inneren Sicherheit – nicht nur als rechtspolitisches Korrektiv, sondern als grundsätzlichen Gegenentwurf zur konservativen Sicherheitspolitik.
- Für die bestmögliche Ausstattung der Polizeibehörden
Die Polizeibehörden tragen eine besondere Verantwortung für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung sowie für den Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall. Um mit der Organisiertem Kriminalität, der Internetkriminalität und dem internationalen Terrorismus Schritt zu halten, benötigen die Polizeibehörden eine hervorragende Ausstattung mit Fachpersonal und modernem technischen Gerät. Weil die konservative Politik der inneren Sicherheit dies aus den Augen verloren hat, gibt es hier erhebliche Defizite.
Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:
- eine schnellstmögliche Umsetzung der geplanten Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und diesbezüglich eine kritische Begleitung der Arbeit der Bundesanstalt für den Digitalfunk.
- unbesetzte Stellen bei den Polizeibehörden wieder zu besetzen und den Personalabbau im Vollzugsdienst rückgängig zu machen.
- eine grundlegende Reform der Bundespolizei, die sich nicht auf eine Neuregelung der behördlichen Organisation beschränkt. Die Bundespolizei soll dabei neben den verbliebenen Aufgaben im Grenzschutz auf den Schutz des Schienen- und Luftverkehrs konzentriert werden. Kräfte, die für diese Kernaufgaben nicht benötigt werden, sind vor allem zur Gefahrenabwehr zu nutzen.
- eine PR-Offensive, um IT-Fachkräfte für die Polizeibehörden zu gewinnen. Technik- und datenschutzfeindliche Rhetorik sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv: das Internet ist nicht nur „Fernuniversität des Terrorismus“, sondern auch „Fernuniversität“ für IT-Spezialisten, die Polizeibehörden dringend benötigen.
- Für eine klare Regelung der polizeilichen Zusammenarbeit
Um eine größtmögliche Sicherheit zu schaffen, sind eine reibungslose Zusammenarbeit der Polizeibehörden und klare Zuständigkeiten erforderlich. Die föderale Sicherheitsarchitektur in Deutschland hat sich bewährt und muss ebenso erhalten werden wie das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Internationalisierte Gefahren erfordern eine internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden, die jedoch die Gefahr einer fehlenden rechtsstaatlichen Kontrolle birgt. Bei der Europäisierung des Schutzraums des Rechts darf das Recht daher seine Schutzfunktion für den Einzelnen nicht verlieren. Auch der internationale Austausch von Daten stellt zusehends ein Sicherheitsrisiko dar.
Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:
- die unbedingte Beschränkung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums auf den internationalen Terrorismus, um das Trennungsgebot nicht weiter aufzuweichen.
- das Bundeskriminalamt auf die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu konzentrieren und die polizeiliche Gefahrenabwehr nicht weiter zu zentralisieren.
- eine Neuordnung des Bevölkerungsschutzes mit einer Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die sich am Prinzip der Subsidiarität orientiert. Der Bund muss sich dabei auf Katastrophen nationalen Ausmaßes konzentrieren, nicht allein auf so genannte Sonderlagen.
- den europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ nach dem Prinzip der Subsidiarität zu gestalten, sodass Europol nur auf denjenigen Feldern Befugnisse erhält, die tatsächlich eine gemeinsame Strafverfolgung erfordern. Weitere Befugnisse und den Aufbau neuer Datenbanken lehnen die Jungen Liberalen ab, solange Europol weder parlamentarisch noch justiziell ausreichend kontrolliert wird.
- datenschutzrechtliche Mindeststandards für die Weitergabe von verdachtsunabhängig erhobenen Daten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Die Jungen Liberalen fordern, die Weitergabe von Daten, etwa von Flugpassagieren, an datenschutzrechtlich unsichere Drittstaaten außerhalb der EU auf ein Minimum zu reduzieren.
- Für eine bessere Kontrolle verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
Sicherheit als Schutz von Grundrechten steht in besonderer Verantwortung gegenüber den Grundrechten selbst. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, die zur Gefahrenabwehr notwendig sind, stellen jedoch zwangsläufig einen großen Eingriff in die Grundrechte dar, weil Betroffene sich dieses Eingriffes nicht bewusst sein und ihr Verhalten nicht anpassen können. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen müssen daher in besonderem Maße begrenzt und kontrolliert werden. Insbesondere die Nachrichtendienste sind ein Fremdkörper im demokratischen Rechtsstaat und bedürfen einer besonderen Kontrolle. Aber auch die Polizeibehörden ermitteln verstärkt verdeckt. Die bisherige Kontrolle durch den Bundestag oder den Richtervorbehalt haben sich in dieser Hinsicht als unzureichend erwiesen.
Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:
- den Richtervorbehalt bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen effektiver zu gestalten. Die Ausstattung der Justiz ist so zu verbessern, dass Ermittlungsrichter Fälle mit der angemessenen Sorgfalt prüfen können. Bestimmte Richter sind dazu von anderen Aufgaben abzustellen und Arbeitszeiten anzupassen, sodass Ermittlungsrichter für Polizei und Staatsanwaltschaft besser erreichbar sind.
- den Rechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zu garantieren. Künftig soll es die Regel und nicht die Ausnahme sein, dass Betroffene nach Abschluss einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme darüber informiert werden. Die Jungen Liberalen fordern daher, die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Vorbehalte der “öffentlichen Sicherheit“ und der „Möglichkeit der weiteren Verwendung eines eingesetzten nicht offen ermittelnden Beamten“ zu streichen und eine verpflichtende Frist einzuführen.
- das Parlamentarische Kontrollgremium durch einen Bundesbeauftragten für Polizei und Nachrichtendienste zu ersetzen, der sich am Vorbild des Bundeswehrbeauftragten orientiert und über aktive Kontrollrechte verfügt. Der Bundesbeauftragte soll verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Nachrichtendienste und des Bundeskriminalamts überwachen, dem Bundestag berichten und den Beamten der Sicherheitsbehörden unabhängig vom Dienstweg als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- Für eine bessere Gesetzgebung und Gewaltenkontrolle
Seit Jahren sind Sicherheitsgesetze immer weiter verschärft worden, ohne dass im Nachhinein neue Regelungen auf ihre Nützlichkeit und Notwendigkeit hin überprüft wurden. Dabei ist zugleich eine gefährliche Schieflage der Machtbalance staatlicher Gewalten entstanden. Die Exekutive verfügt durch ihren Informationsvorsprung über eine enorme Agendamacht, die sie auch mit Hilfe der skandalisierenden Medienberichtertstattung ausspielen kann. Dem Gesetzgeber fehlt zusehends der nötige Respekt vor den Grundrechten, die allein vom Bundesverfassungsgericht verteidigt werden. Dieses Ungleichgewicht ist auf Dauer gefährlich und muss ausgeglichen werden, indem eine bessere Gesetzgebung institutionell abgesichert wird.
Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:
- eine Befristung von Gesetzesnovellen im Polizeirecht, Strafrecht und Strafprozessrecht auf fünf Jahre.
- eine begleitende und retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die Effektivität, Effizienz und Notwendigkeit neuer Regelungen durch vom Bundestag bestellte Gutachter.
- die FDP-Bundestagsfraktion dazu auf, eine solche institutionelle Absicherung zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zu Gesetzesnovellen im Polizeirecht, Strafrecht und Strafprozessrecht zu machen.
- eine konsequentere Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene, damit alle verfügbaren Informationen in den Gesetzgebungsprozess einfließen können.
- eine verstärkte Förderung der polizeiunabhängigen Sicherheits- und Polizeiforschung, um die von eigenen Interessen bestimmte Expertise der Sicherheitsbehörden zu ergänzen. Die Jungen Liberalen fordern, im „Forschungsprogramm für zivile Sicherheit“ der Bundesregierung auch die unabhängige Polizeiforschung zu fördern.
- mehr Mitsprache des Bundestages bei Verhandlungen der Bundesregierung im EU-Ministerrat, um zumindest eine gewisse parlamentarische Kontrolle der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa zu erreichen.
- Für eine Stärkung der liberalen Bürgergesellschaft
Der demokratische Rechtsstaat ist auf die Unterstützung der Bürgergesellschaft angewiesen. Die Teilhabe der Bürger am politischen und gesellschaftlichen Leben sichert den demokratischen Rechtsstaat und fördert die Sicherheit des Einzelnen im Recht. Ausgrenzung und Stigmatisierung bergen dagegen große Risiken für die Sicherheit. Gefahren tritt die Bürgergesellschaft in dem Wissen entgegen, dass absolute Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat nicht möglich ist. Sie setzt auf Integration und ein friedliches Miteinander in der Gesellschaft, auf Zivilcourage und auf eine öffentliche Auseinandersetzung mit politischem Extremismus.
Daher fordern die Jungen Liberalen Baden-Württemberg:
- mehr Zivilcourage und Toleranz in der Gesellschaft.
- den politischen Prozess wieder so zu verstehen, dass die Teilhabe des Bürgers an der Gemeinschaft im Vordergrund steht, nicht die Teilhabe der Gemeinschaft am Leben des Bürgers.
- von den verantwortlichen Politikern, das unsägliche Spiel mit der Angst der Bürger vor Terroranschlägen zu beenden. Terrorwarnungen dürfen allein dem Bevölkerungsschutz dienen, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr vorliegt.
- die Religionsausübung durch Muslime aus Hinterzimmern und Industriegebieten ins Zentrum der Gesellschaft zu rücken und den kritischen Dialog zu fördern.
- eine gemeinsame Auseinandersetzung aller Schüler mit den verschiedenen Religionen in einem integrierten Unterrichtsfach „Lebenskunde, Ethik, Religion“ statt einem separaten islamischen Religionsunterricht.