Abschaffung des Bahnlärmbonus

Der Landeskongress möge beschließen:

Abschaffung des Bahnlärmbonus

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Bundes- und die Landesregierung auf den Bahnlärmbonus abzuschaffen.

Mit dieser Forderung soll der Lärmschutz an neu anzulegenden Bahnanlagen verbessert und auf ein Niveau mit dem Straßenverkehr angehoben werden. Eine Privilegierung des Bahnlärm gegenüber dem Straßenlärm wird dadurch abgeschafft werden.

Begründung:

Die Höchstgrenzen für Lärm, die in der Planung von Verkehrswegen zu berücksichtigen sind, werden in der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes (16. BimSchV) geregelt. Dort werden zunächst im § 2 Grenzwerte festgelegt. In der Anlage II zu dieser Vorschrift wird geregelt, wie sich dieser Wert berechnet.

Danach wird zunächst ein sogenannter Mittelwert errechnet. Dieser setzt sich aus dem tatsächlichen Meßwert und der Frequenz der Züge zusammen. Ziel dieser Berechnung soll die Ermittlung eines fiktiven Lärmwerts sein, der dem Lärm einer ununterbrochenen Zugvorbeifahrt entspricht. Dieser Wert liegt also tatsächlich unter den wirklich entstehenden Lärmwerten eines vorbeifahrenden Zuges.

Zusätzlich wird dieser Mittelwert um 5 Dezibel (A) reduziert. Dieses wird damit begründet, dass Zuglärm als weniger störend empfunden wird als etwa Straßenlärm. Das soll so sein, weil die Frequenz niedriger ist und der Zug als angeblich umweltfreundliches Verkehrsmittel sozial höher angesehen ist.

Im Ergebnis ergibt sich daraus eine deutliche Schlechterstellung von Bahnanliegern gegenüber Straßenanliegern, die so nicht hinzunehmen ist. Aus medizinischer Sicht ist es nämlich egal, ob der Lärm von einer LKW-Kolonne oder einem Güterzug verursacht wird.

Dieses ist besonders vor dem Hintergrund der Rheintalbahn und dem Bahnprojekt „Stuttgart 21“ dringend geboten.